Elektro Motorräder mit Nummernschild und Führerausweis

Elektroroller fahrbar ab 15 Jahre mit einem Führerschein der Kategorie A1 bis 50 ccm (50 m3) und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Diese Motorroller erfordern ein schmales gelbes Kennzeichen mit Fahrzeugausweis durch das Strassenverkehrsamt. Hierfür benötigt es einen Versicherungsnachweis von der Versicherung Ihrer Wahl. Optional zur obligatorischen Haftpflicht werden Kasko und zusätzliche Deckungsleitungen spezifisch für die Elektromobilität angeboten. Das tragen eines Helmes ist Pflicht. Diese Elektro Scooter können zu zweit gefahren werden, sofern Platz vorhanden. Mit dem Lernfahrausweis allerdings nicht.

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