Neuregelung für Elektroroller in der Schweiz ab Juli 2025: Mehr Freiheit für sitzende Fahrer
Ab dem 1. Juli 2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende Änderung für die Nutzung von Elektrorollern der Kategorie Leichtmotorfahrräder in Kraft. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) passt die Vorschriften den modernen Mobilitätsbedürfnissen an – insbesondere im Bereich der elektrisch betriebenen Fahrzeuge zum Sitzen.
Neue Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h für Roller mit Sitz
Elektroroller zum Sitzen – auch ohne Pedale – dürfen neu mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h betrieben werden. Bisher galt diese Geschwindigkeit nur für E-Bikes mit Tretunterstützung. Die neue Regelung schafft nun rechtliche Klarheit und Gleichbehandlung von Fahrzeugen, die sich im Alltag oft sehr ähnlich verhalten.
Für stehende Elektroroller (Trottinetts) bleibt hingegen alles beim Alten: Sie dürfen weiterhin maximal 20 km/h schnell fahren.
Fahren zu zweit neu erlaubt – unter bestimmten Bedingungen
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Mitnahme einer zweiten Person:
Elektroroller mit Sitz dürfen neu zu zweit genutzt werden, sofern:
- der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist
- das Fahrzeug entsprechend ausgerüstet ist (z. B. mit einer verlängerten Sitzbank und Fussrasten für den Sozius)
Diese Änderung eröffnet besonders jungen Erwachsenen und Pendlern neue Möglichkeiten, sich flexibel, umweltfreundlich und kosteneffizient fortzubewegen – ideal auch für kurze Strecken in der Stadt oder auf dem Land.
Bei stehenden Trottinetten bleibt es hingegen aus Sicherheitsgründen bei der Ein-Personen-Regelung.
Was bedeutet das für Hersteller und Händler?
Hersteller und Anbieter von Elektrorollern sollten nun vermehrt darauf achten, dass ihre Modelle:
- über eine entsprechend zugelassene Bauweise verfügen
- eine erweiterte Sitzbank anbieten
- mit Fussrasten für den Sozius ausgestattet sind
- gegebenenfalls mit Beleuchtung und Blinkern für den sicheren Zweierbetrieb ausgerüstet sind
Diese Anforderungen sind nicht nur gesetzlich relevant, sondern auch ein wichtiges Verkaufsargument für Kunden, die ein praktisches, alltagstaugliches und legales Fahrzeug suchen.
Fazit
Die neue Regelung des ASTRA bringt mehr Klarheit, Komfort und Flexibilität in die Nutzung von Elektrorollern in der Schweiz. Für alle, die eine nachhaltige Mobilitätslösung suchen, eröffnet sich ab Sommer 2025 ein noch breiteres Angebot – sei es allein oder zu zweit, gemütlich im Sattel oder dynamisch auf dem Trittbrett.
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